Was man sagen darf

4. Mai 2011

 

Über Sprachphilosophie, political correctness

und den Öffentlichen Diskurs

 Meine Damen und Herren,

zu folgendem Vortrag hatte ich schon im letzten Jahr die Idee, als im medialen Wasserglas der Sturm der sog. Sarrazin-Debatte tobte. Die Begeisterung der VHS-Leitung über meinen Vorschlag hielt sich damals in Grenzen; da ich schon einmal auffällig geworden war, keinen ungezügelten Enthusiasmus für den Islam zu hegen, befürchtete man irgendwie diffus Konfliktträchtiges von mir und bot fürsorglicherweise an, mir doch zwecks Harmonisierung als „Ko-Referentin“ eine vorbildlich integrierte Journalistin mit türkischem Migrationshintergrund zur Seite zu stellen. Zum Glück gab es dann Terminschwierigkeiten… Dabei hatte ich überhaupt nicht vor, über Fragen der Integrationspolitik zu sprechen, die ich ohnehin für zu kompliziert halte, um sie in anderthalb Stunden sinnvoll zu erörtern. Ich wollte damals vielmehr und werde nun heute ein paar Bemerkungen darüber beisteuern, „was man sagen darf“, was man nicht sagen darf und wer – oder was – darüber befindet; außerdem darüber, was Sprechakte tun, wenn sie sich ereignen, unter welchen Bedingungen sie diskursive Macht entfalten; sowie über das Subjekt, die Sprache, die Performativität von Sprechakten, die Macht und die Ordnung des öffentlichen, medial vermittelten Diskurses im Allgemeinen – kurzum, über Sprachphilosophie und Politik. Das klingt, zugegeben, auf den ersten Blick recht abstrakt und trocken.

Ich könnte die Erwartung natürlich etwas anschärfen: Es böte sich die sensationelle Ankündigung an, ich würde in diesem Vortrag aufs Ungeheuerlichste Minderheiten oder ganze gesellschaftliche Gruppen beleidigen, Juden, Türken, Muslime, Schwule, Frauen, Schwarze, Behinderte, Kinder und Unterschichtler, nur zum Beispiel. Außerdem würde ich rücksichtslos von „Negerküssen“ und „Zigeunerschnitzeln“ sprechen, vor der „Gelben Gefahr“ oder vor „Kopftuchmädchen“ warnen, über die genetische oder genitale Ausstattung von Schwarzem schwadronieren, den türkischen Obst- und Gemüsehandel verunglimpfen, Blondinen verhöhnen und schließlich noch darlegen, warum ich Kinder, Hunde und kleine Eisbären hasse.

 Für einen Philosophie-Vortrag wäre das immerhin ein rasanter Anfang. Aber keine Sorge, das alles mache ich natürlich nicht; nicht weil ich damit Tabus verletzen würde – der gute alte Tabubruch ist ja in der Kulturszene heute hoch angesehen –, sondern weil dies ein Plagiat Guttenbergschen Ausmaßes wäre. Das alles tut nämlich bereits, mit wachsendem Erfolg auf deutschen Kleinkunstbühnen, Serdar Somuncu. Kennen Sie Serdar Somuncu? Den „Hassprediger“, wie er sich nennt? Somuncu ist deutscher Staatsbürger mit türkischen Eltern, also ein Deutsch-Kanake, wie er sagt. Er darf das ja sagen, so wie er aussieht, mit seiner Türsteher-Visage und seinem rasierten Glatzkopf. Aber nein, im Ernst: Serdar Somuncu ist für mich der derzeit interessanteste und aufregendste, wahrscheinlich auch einzige Vertreter eines neuen politischen Kabaretts, das, nicht trotz, sondern wegen der auf der Bühne dargebotenen Beleidigungen, Flüche und Obszönitäten serienweise philosophische Fragen aufwirft, die nicht nur seine Rezitation, sondern auch die Reaktion des begeistert applaudierenden Publikums betreffen.

 Somuncu wurde bekannt, als er in über 1500 Auftritten, vor allem im Osten Deutschlands, Lesungen aus Hitlers „Mein Kampf“ veranstaltete. Schon dieses Programm war interessant und berührte die Fragen, um die es heute geht, Fragen der Performativität, des Zitates und der Re-Zitation, oder wie manche Autoren auch sagen: der Re-signifizierung. Hitlers unsägliche Schwarte ist in Deutschland verboten; aus ihr vorzulesen aber offenbar nicht. Seltsam genug. Aber Somuncu las ja auch nicht, um Werbung für den Hitlerismus zu machen; er schaffte es im Gegenteil durch bloßen Vortrag, also durch kunstreiche Zitierung bzw. Re-Zitation, die bodenlose Geistesverwahrlosung und dumpf-aggressive Debilität der Hitlerschen Tiraden transparent zu machen und der Lächerlichkeit preiszugeben. Das beste an diesen Veranstaltungen waren die Auftritte der Neo-Nazis, die sich regelmäßig vom diskursiven Dilemma lähmen ließen – dass man ihren verehrten Führer durch bloße Rezitation seiner Phrasen demaskieren konnte, war ihnen nicht geheuer. Sie wollten gern protestieren, nur – wogegen jetzt eigentlich? „Das darf man so aber nicht sagen!“ jammerten sie hilflos, worauf Somuncu maliziös zu antworten pflegte: „Dann darf man das so aber auch nicht schreiben…“

Wenn Somuncu, der als Privatmann ein leiser, nachdenklicher und kluger Mann ist, in seinem neuen Programm „Hassprediger – Ein demagogischer Blindtest“ unter der Maxime „Alle Minderheiten haben ein Recht auf Diskriminierung“ eben dieselben „flächendeckend beleidigt“, klischeehafte Vorurteile über sie re-zitiert und dabei keine sexistische Zote oder rassistische Invektive auslässt, geschieht etwas Merkwürdiges: Das Publikum lacht und applaudiert. Das ist insofern merkwürdig, als es zumeist aus dem gleichen linksbürgerlich-liberalen Lager stammt, dass sich beispielsweise über Sarrazins Thesen eminent empört hat. Weswegen Somuncu nach einer tabubrechenden Zoten-Salve gern innehält und fragt: „Was finden Sie eigentlich schlimmer, meine Witze, oder dass Sie darüber lachen?“ –

Das zugleich offenbar irgendwie befreiende wie kathartische Gelächter, das Somuncu auslöst, und der Applaus dafür, Unsägliches und Unsagbares auszusprechen, betrifft sämtlich Äußerungen, die man in der Öffentlichkeit „eigentlich“ nicht sagen darf, jedenfalls nicht, wenn man nicht als homophober Sexist, Rassist, Faschist, Antisemit und Frauenhasser abgestempelt und sozial geächtet werden will. Somuncu ist durch den Kontext seiner satirischen Bühnenshow geschützt… Seine üblen Sprüche macht er nicht eigentlich, er zitiert sie, führt sie vor, macht sie dadurch transparent und kenntlich und sensibilisiert das Publikum für das Unausgesprochene im eigenen Denken. Seine rhetorische Strategie ist gewagt, geht aber auf: Indem er „flächendeckend beleidigt“, verliert die zitierte Beleidigung ihre Kraft, eine einzelne Gruppe oder Minderheit zu diskriminieren. Wer alle und jeden „diskriminiert“, führt die Diskriminierung ad absurdum. Freilich, wenn man sein Publikum beobachtet, registriert man deutlich auch eine befreiende Erleichterung, dass da jemand sich „traut“, Dinge zu sagen, „die man nicht sagen darf“. Diese Freude ähnelt der von Kindern, die sich an „schmutzigen Wörtern“ ergötzen, weil die Überschreitungslust einfach größer ist als die Furcht vor den Konsequenzen des Tabu-Bruchs. Das gibt natürlich zu denken. Aber,

meine Damen und Herren,

was hat es eigentlich mit Redetabus und Sprach-Verboten auf sich? Wo kommen sie her, wer entscheidet über sie, und warum löst ihre Überschreitung oft so heftige Emotionen aus? Wenn wir uns diesem Thema zuwenden, stellen wir zunächst fest, dass Sprach-Tabus offenbar in ständigem historischen Wandel begriffen sind. Sprache transportiert geschichtliche Erfahrung. In der Sprache der Weißen hießen die amerikanischen Nachkommen afrikanischer Sklaven zunächst Nigger, dann Negroes, dann Blacks, schließlich coloured people und derzeit African Americans. Nigger wiederum ist vom verächtlichen Schimpfwort zu einem Begriff geworden, den afro-amerikanische Kulturschaffende, Rapper etwa, ihrerseits zur ironisch-stolzen Selbstbezeichnung verwenden. Sie haben das ursprüngliche Schimpfwort re-signifiziert, d. h. dem Zeichen einen neuen Kontext und damit eine neue Bedeutung gegeben. Apropos schwarze Musik: Kürzlich stieß ich beim Nobelpreisträger Hermann Hesse auf eine Textstelle, ich glaube von 1929, in der er in entwaffnender Naivität der Musik einer Jazz-Band „ungekünstelte Negerhaftigkeit“ bescheinigte. Das würde heute als Kompliment im Feuilleton wohl nicht mehr durchgehen, ohne einen Sturm der Entrüstung auszulösen. Wir empfänden das als politisch unkorrekt, ja rassistisch. Es handelt sich da um Dinge, die man „so nicht sagen darf“.

Die gesellschaftlichen Konventionen, die verbieten, bestimmte Wörter oder Begriffe zu verwenden, sind, so scheint mir, in ihrer Massivität und Intensität relativ neu. Natürlich konnte man auch in früheren Zeiten nicht „alles“ sagen, zumindest in der Öffentlichkeit nicht, dafür sorgten schon staatliche oder kirchliche Zensurbehörden. Mit der Aufklärung wuchs dann jedoch die allgemeine Überzeugung, Rede- und Schreibverbote seien ein Hemmnis für die freie Entfaltung einer modernen Gesellschaft, die auf offene, unzensierte Debatten als Lebenselixier angewiesen ist. Die demokratischen Revolutionen in Europa machten daher aus guten Gründen, im Gefolge der allgemeinen Menschenrechte, auch die unumschränkte Meinungs- und Redefreiheit zu einem hohen, unveräußerlichen Rechtsgut und Verfassungsgrundsatz, der die offene Gesellschaft dazu zwingt, auch Aussagen, die „wir“ unsäglich oder empörend finden, zu ertragen. Wir dürfen sie bekämpfen, aber nicht unterdrücken.

 Sprachkritik im Namen „politischer Korrektheit“

 In den letzten vier oder fünf Jahrzehnten ist jedoch in der westlichen Welt eine Bewegung stark, wenn nicht sogar dominant und in den Medien konsensuell geworden, welche die Redefreiheit keineswegs mehr unumschränkt gelten lassen will. Bestimmte Wörter, Redensarten und Bezeichnungen gerieten in Verruf, man darf sie nicht mehr sagen oder verwenden, ohne sich scharfe Zurechtweisungen zuzuziehen. Eine Liste neuer „schmutziger Wörter“ ist entstanden, wobei im Dunkel bleibt, wer diese Liste eigentlich führt und ihre Zusammensetzung bestimmt. Wie kam es dazu? – Im Umfeld der US-amerikanischen linken Bürgerrechtsbewegung der 1960er Jahre entstand eine Form von anti-rassistischer, anti-sexistischer und feministischer Sprachkritik am öffentlichen Diskurs, die sich sehr bald zu einer selbst- und machtbewussten Sprachpolitik auswuchs. Bezeichnend ist das Schicksal des Wortes, mit dem diese sprachkritische Bewegung, die von kalifornischen Universitäten ausging, sich selbst, halbwegs selbstironisch, bezeichnete, nämlich als Bewegung der „political correctness“ oder kurz: „pc“. Inzwischen mag aber die Linke den Ausdruck längst nicht mehr, weil die Konservativen ihn aufgegriffen und sein Verständnis und Gebrauch  kritisiert haben, weswegen wiederum die Linken ihn nun als diffamierenden ultra-rechten Kampfbegriff denunzieren, – mit anderen Worten, der Begriff der political correctness ist politisch nicht mehr korrekt. Wenn Sie ihn heute verwenden, signalisieren Sie damit freiwillig oder unfreiwillig, „in der rechten Ecke zu stehen“, auch wenn Sie sich dort gar nicht hingehörig fühlen.

 Ähnlich die Bedeutung Verschiebendes ist dem Begriff der Diskriminierung widerfahren. Diskriminieren hieß im Ursprung recht sachlich „unterscheiden“, was sich im Bedeutungskern des Wortes erhalten hat – Diskriminierungsgegner wenden sich in der Tat zumeist aus egalitär-demokratischer Motivation gegen Unterscheidungen gesellschaftlicher Gruppen nach ethnischen, rassischen oder geschlechtlichen Kriterien. Nun könnte man sich naiv stellen und darauf verweisen, dass „Diskriminierung“, also begriffliche Unterscheidung, doch ein Wesensmerkmal der Sprache sei und sich wohl kaum vermeiden ließe. Ist die Fähigkeit zur differenzierenden Beschreibung nicht sogar ein Merkmal auch emanzipatorischer Kritik? George Orwell hat in seiner düsteren Dystopie „1984“ durchgespielt, wie eine durch diktatorische Eingriffe gezielt verarmte und ihres Differenzierungsvermögens beraubte Sprache („Neusprech“) die Bevölkerung buchstäblich entmündigt.

 Andererseits: Durch Benennung unterscheiden – ein in menschlichen, sprach-basierten Gesellschaften unumgänglicher Vorgang – ist niemals harmlos oder wertneutral. Etwas oder jemanden zu benennen ist ein machtvoller und tendenziell gefahrenreicher sozialer Akt. Diskriminieren bedeutet – in bestimmten Kontexten – bekanntlich auch ausgrenzen, verächtlich machen, mit stereotypen Eigenschaften belegen, entrechten, von gesellschaftlicher Teilhabe ausschließen. Vordergründig liegt dies daran, dass Worte ihre Macht nicht als bloße Zeichen entfalten, sondern durch die stillschweigend mitgedachten Bedeutungen, die Konnotationen, die wiederum mit gesellschaftlichen Machtpositionen verknüpft sind. Wörter transportieren soziale Sichtweisen, die ihre eigene reale Geschichte haben. Es macht einen Unterschied, ob ich jemanden als Krüppel, Behinderten oder Menschen-mit-Behinderung bezeichne; dass aus Fremd- oder Gastarbeitern und Asylanten ausländische Mitbürger, dann Migranten und schließlich Deutsche-mit-Migrationshintergrund wurden, spiegelt unterschiedliche politische Perspektiven eines zeitgeschichtlichen Prozesses wieder. Um aufzuhellen, welchen Hintergrund wir hier in Betracht ziehen müssen, bin ich gezwungen, etwas auszuholen.

 Austins Theorie der Sprechakte

Dass die Sensibilisierung für die Macht der sprachlichen Benennung gerade von den Vereinigten Staaten ausging, hat historisch-politische und gesellschaftliche Gründe, entspringt aber auch der besonderen Stellung, welche die analytische Sprachphilosophie im anglo-amerikanischen Sprachraum einnimmt. Die Wurzel der politischen Sprachkritik findet sich bei einem eher unpolitischen Sprach-Philosophen, dem britischen Theoretiker John Langshaw Austin, der zu Lebzeiten wenig Schriftliches veröffentlichte, sondern eher mündlich, durch Vorlesung und Diskussion lehrte. Postum erschien 1975 ein Büchlein mit sprachlogischen Vorlesungspapieren von ihm. Es trug den Titel „How to do things with words“ (wörtlich also: „Wie man Dinge mit Worten vollbringt“ oder freier: „Wie man mit Worten handelt“). Darin wurde auf einen eigentlich simplen Sachverhalt aufmerksam gemacht, so simpel, dass er Nicht-Logikern gar nicht beachtenswert, sondern selbstverständlich erschienen war: Worte dienen nicht nur als neutrale Zeichen, die etwas über die Tatsachen der Welt aussagen bzw. diese beschreiben – Worte haben, wenn sie in bestimmten Kontexten gesprochen oder geschrieben werden, auch die Macht, Wirklichkeit herzustellen. Austin nannte so etwas mit einem Fach-Term illokutionäre Sprechakte und meinte damit sprachliche Formeln, die unmittelbar herstellen, was sie aussagen. Perlokutionär hingegen nannte er Sprechakte, die zwar nicht unmittelbar, aber doch in der Konsequenz Folgen in der realen Welt zeitigen.

 Ein klassischer illokutionärer Sprechakt wäre zum Beispiel: „Hiermit erkläre ich Sie zu Mann und Frau.“ Dieser Satz trifft keine Aussage über die Realität, er beschreibt nichts und ist, was die Logiker interessiert, weder wahr noch falsch. Er schafft vielmehr, in dem er rituell gesprochen wird, eine neue faktische Realität, in diesem Falle nämlich eine rechtmäßige Verehelichung zweier Personen. Freilich, wie jedem Kind klar ist: Der Satz funktioniert nur unter ganz bestimmten außersprachlichen, sozialen Voraussetzungen als illokutionärer Sprechakt: Wer ihn wirksam aussprechen soll, muss dazu befugt sein, die, die ihn anhören, müssen in die damit verbundene rechtliche Konvention einwilligen usw. Zu solchen illokutionären Sprechakten gehören u. a. auch Taufen, Urteile, Versprechen, Befehle, Eide und ähnliches. – Perlokutionäre Sprechakte können – vor allem wenn sie von mächtigen sozialen Sprechern verwendet werden – u. a. beleidigende, herabsetzende Bezeichnungen für eine Minderheit sein, die einen untergeordneten, inferioren gesellschaftlichen Status zementieren, und auf diese Weise real wirksam werden. Beide Formen von Sprechakten  zeigen, dass Sprache nicht im luftleeren Raum abstrakter Semantik und Grammatik, und auch nicht als Akt bloßer Kommunikation funktioniert, sondern ein pragmatisches Instrument des Handelns darstellt, eines Handelns, das sich wiederum als Akt symbolischer Interaktion in einem gesellschaftlichen Raum von Machtbeziehungen realisiert.

Insofern bezieht sich jeder gelingende illokutionäre oder perlokutionäre Sprechakt stillschweigend auf machtbasierte soziale Institutionen, ruft diese rituell und beschwörend an und hält sie dadurch auch zugleich am Leben. Wer als bestallter Richter ein Urteil „im Namen des Volkes“ spricht,  tut dies nicht aus einer persönlichen Machtvollkommenheit, sondern er ruft eine bestehende gesellschaftlich institutionalisierte Machtbeziehung auf, in diesem Falle die der staatlich sanktionierten Rechtssprechung, und in der Ausübung seiner Richterfunktion aktualisiert, realisiert und bestätigt er diese machtgestützte Konvention zugleich. – Heute nennt man solche sprachlich vermittelten Aktualisierungen oder Re-Aktualisierungen meist nicht mehr „illokutionär“ oder „perlokutionär“, sondern performativ. Das Aussprechen eines Gerichtsurteils, die Taufe eines Schiffes, die Verehelichung zweier Partner usw. sind gesellschaftliche Rituale, die durch Sprechakte bestimmte soziale Machtbeziehungen beschwören oder anrufen und damit zugleich manifestieren und realisieren.

Halten wir also fest: Performative Sprechakte haben die Macht, durch rituelle „Aufführung“ oder Re-Zitierung Wirklichkeiten hervorzubringen, zu konstituieren oder zu verfestigen. Nach Ansicht Austins, der schon 1950 verstarb, war die Menge der Sätze, die eine solche performative Gewalt besitzen, relativ beschränkt und nicht repräsentativ für die Menge der sprachlichen Aussagen insgesamt. Austin war zu sehr Sprachlogiker und zuwenig Sozialphilosoph, um zu erkennen, was bald darauf schon die Gegenwartsphilosophie aufgriff und ausweitete: Schauen wir genauer hin, so stellen wir fest, es gibt im Gegenteil nahezu keine sprachliche Aussage, die nicht auch performativen Charakter hätte, und damit nicht auch, unter gewissen Umständen und in bestimmten Kontexten, beträchtliche gesellschaftliche Macht zu entwickeln vermöchte. Eine medizinische Diagnose z. B., so sachlich und „wissenschaftlich“ sie sich geben mag, kann unter Umständen (wenn es sich etwa um AIDS, Alkoholismus oder Depression handelt) zur sozialen Stigmatisierung des Patienten führen; eine Dissertation, sagen wir über Verfassungsrecht, kann sich in den rhetorischen Talar akademischen Sprechens hüllen und sich damit selber eine Autorität verleihen, die einschüchternd wirkt und verbirgt, dass der damit erhobene Anspruch auf sozialen Status und Autorität, wie immer, und in manchen Fällen buchstäblich, nur geborgt ist. In besonders hervorstechendem Maße gilt das für das öffentliche Sprechen von Politikern, das immer performativ ist und symbolische Macht konstituiert, indem es beispielsweise Kompetenz und Sachverstand suggeriert, Sprachregelungen durchsetzt, Unerfreuliches durch Euphemismen beschönigt, Überlegenheit und Kenntnis der Zukunft verspricht usw.

Anders ausgedrückt: Im gesellschaftlichen Rahmen heißt sprechen immer auch handeln, heißt, Realität nicht nur beschreiben, sondern sie auch hervorbringen. Dies ist zunächst, wie gesagt, außerhalb des Kreises der Sprachlogiker, gar keine allzu aufregende Erkenntnis, sodass etwa der französische Soziologe Pierre Bourdieu Austin mit den Worten kommentierte: „War wirklich soviel Scharfsinn nötig um herauszufinden, dass ich zwangsläufig tue, was ich sage, wenn mein Tun im Sagen besteht?“

Nun, gewiss nicht. Dass Sprache nicht nur eine Grammatik und eine Semantik, sondern auch eine Pragmatik besitzt, war auch schon längst Gemeingut der Linguistik. Was Austin eher am Rande behandelte, rückt jedoch in den 1970er Jahren immer mehr in den Vordergrund: Der Gebrauch der Sprache, insbesondere ihr performativer, wirklichkeitssetzender Gebrauch, lässt sich nicht von den gesellschaftlichen Strukturen und Institutionen trennen, innerhalb derer und mit deren Mitwirkung er funktioniert. Der Formel „Hiermit erkläre ich Sie zu Mann und Frau“ an sich haftet nichts Magisches an; griffe ich mir jetzt unter Ihnen eine Damen und einen Herren heraus, die meiner Meinung gut zueinander passen, und „verehelichte“ sie, in dem ich diese Formel aufsagte, hätte das vermutlich nur wenig reale Folgen. Anders verhält es sich, wenn symbolische Strukturen bzw. Institutionen der Gesellschaft ins Spiel kommen und Sprecher, die durch sie bevollmächtigt sind – da kann die „Magie“ der performativen Sprache beträchtliche Folgen zeitigen.

 Die Macht des Performativen

 Der mutmaßlich erste, nur vermeintlich diagnostisch-beschreibende, in Wahrheit aber  performative Satz, der anlässlich Ihrer Geburt gesprochen wurde, mag das illustrieren. Dieser Satz lautete „Es ist ein Junge!“ oder wahlweise „Es ist ein Mädchen!“ Diese folgenschwere Zuschreibung wird zumeist wenige Tage später durch die Taufe oder die standesamtliche Anmeldung besiegelt: Sie bekommen einen Eigennamen zugeschrieben, der Ihre Zugehörigkeit zu einem der beiden angeblich ausschließlich zur Wahl stehenden Geschlechter ein für allemal lebenslang festschreibt, mit allen Konsequenzen, die damit verbunden sind. Selbst wenn Sie außerordentlich frühreif wären und intellektuell ein Wunderkind – als Neugeborenes besitzen Sie kaum das Vermögen, haben aber auch gar nicht das Recht zu sagen, Sie würden diese Zugehörigkeit vorerst gern offen lassen, ähnlich wie vielleicht noch die religiöse oder ethnische. Sie werden zwangsläufig in eine Sprache hineingeboren, die nicht Ihre, sondern die der Anderen ist. Von da an werden bezeichnende Zuschreibungen Ihr Leben bestimmen.

Schon Ihrem Eigennamen wohnt die gesellschaftlich vermittelte symbolische Macht inne, Sie einer bestimmten Ordnung einzuschreiben, Ihnen einen Platz innerhalb der sozialen Ordnung zuzuweisen und Sie identifikatorisch dingfest zu machen. Lassen wir für einen Moment beiseite, dass postmoderne Feministinnen schon diese Tatsache für problematisch halten, sondern stellen lediglich fest: Bereits Ihr Eigenname bzw. die damit verbundene einordnende Zuschreibung wird im weiteren Leben die Art und Weise bestimmen, wie bzw. als was man Sie wahrnimmt – in diesem Falle als männlich oder weiblich. Selbst die modische Wahl des Namens spielt eine realitätskonstitutive Rolle: Studien haben ergeben, dass heute Schüler mit Namen wie Sebastian, Tobias und Alexander, Sophia, Charlotte und Ann-Kathrin eine erheblich bessere Bildungsprognose erhalten als Kinder, die das Pech haben, Kevin, Pätrick, Sabrina, Jasmin oder Jacqueline zu heißen. Die Wahl schon des Eigennamens offenbart nämlich einen spezifischen sozialen Habitus, dem zu entrinnen nicht einfach ist. – Im Falle des Eigennamens sind es Mediziner, Standesbeamte und Eltern, die ihn Ihrer Person zuweisen und diese Person damit erschaffen, also durch die Benennung eine Art sprachlichen Einsetzungsakt vollziehen, und zwar weil sie, in abgestufter Reihenfolge, gesellschaftlich autorisiert sind, dies zu tun. Man kann auch sagen: Sie haben die Vollmacht dazu.

Was für diesen ursprünglichen und fundamentalen Akt der Einordnung durch Verleihung eines geschlechtsspezifischen und status-signalisierenden Eigennamens gilt, lässt sich nun aber auf jede Art gesellschaftlich relevanter Benennung übertragen, auf ethnische Einordnungen, sexuelle Charakterisierungen, religiöse Zuschreibungen, öffentliche Ernennungen, Titel, aber auch auf Beleidigungen, politisch oder sozial herabsetzende Einstufungen usw. Dies gilt gleichermaßen für öffentliche wie mehr oder minder private Benennungen und Zuschreibungen. Sie haben als performative Akte des Sprechens eine gewisse scheinbar „magische“ Wirkung und stehen – wie bemerkbar auch immer – in Beziehung zur Macht. Anders ausgedrückt: Indem Benennungen eine soziale oder kulturelle Einordnung und Verstrickung in das gesellschaftliche Gefüge vornehmen, besitzen sie die Macht, das Schicksal der Benannten mitzubestimmen. Pierre Bourdieu schreibt dazu:

„Kein sozialer Akteur, der nicht auch im Rahmen seiner Möglichkeiten Anspruch auf die Macht erhöbe, zu benennen und benennend die Welt zu gestalten: Klatsch, Verleumdung, üble Nachrede, Beleidigungen, Elogen, Anschuldigungen, Kritiken, Polemiken, Lobreden entsprechen – nur eben in der kleinen Münze des Alltags – jenen feierlichen Kollektivakten des Ernennens, Feierns oder Verurteilens, die den allgemein anerkannten Autoritäten obliegen.“ – Gewiss besteht ein Unterschied zwischen einer Ernennung oder Verurteilung durch staatlich anerkannte Autoritäten einerseits und der eher privaten Beleidigung oder Herabsetzung andererseits; letztere hat weniger symbolische Kraft als die, die durch machtvolle Institutionen gestützt wird, aber dennoch, so Bourdieu, „sie haben mit ihnen jene Intention gemein, die performativ oder einfach magisch genannt werden kann: Die Beleidigung wie die Ernennung gehören zur Klasse der sozial mehr oder weniger abgesicherten Ein- und Absetzungsakte, durch die eine Einzelperson, die in eigenem Namen oder im Namen einer zahlenmäßig oder sozial mehr oder weniger bedeutenden Gruppe handelt, jemandem mitteilt, er habe diese oder jene Eigenschaft, und zugleich, er habe sich der ihm auf diese Weise zugesprochenen sozialen Natur gemäß zu verhalten.“ (Pierre Bourdieu, „Was heißt sprechen?“, S. 71)

Wenn auf gewissen Schulhöfen Mädchen, die kein Kopftuch tragen und keinen muslimischen Hintergrund aufweisen, von jugendlichen Machos als „Schlampen“ bezeichnet werden, so ist das weitaus mehr als eine flegelhafte Beleidigung: Die beleidigende Benennung enthält zugleich die mehr oder minder machtgestützte Aufforderung, Mädchen als inferiore, sittlich wertlose, wie Freiwild verfügbare Wesen anzusehen und zu behandeln. Eine Benennung, die soziale Macht gewinnt, im Kleinen wie im Großen, funktioniert als eine Art Wahrnehmungsprogramm – sie bestimmt, als was die Benannten wahrgenommen werden. Wenn jemand, der, in welchem Rahmen auch immer, mit Autorität und diskursiver Macht ausgestattet ist, eine ganze Volksgruppe auf Sozialschmarotzer oder bestenfalls unproduktive Obst- und Gemüsehändler reduziert, sorgt dafür, dass diese Gruppe auch entsprechend der sprachlich aufbereiteten Klischees wahrgenommen und bewertet, d. h. dann auch: behandelt  wird. Genauso wenig dürfte es das egalitäre, friedliche Zusammenleben fördern, wenn die Anhänger einer bestimmten Religion alle diejenigen, die ihr nicht anhängen, pauschal als „Ungläubige“ verunglimpft. – Die sprachliche Benennung, besonders die diffamierende, die eine gesellschaftliche Gruppe herabsetzt, ihr einen niederen Rang zuweist und sie abspaltet, hat stets die Tendenz, zur Handlung zu werden, die Realitäten schafft. Sprachphilosophie kann sich daher über die soziale Welt nicht hinwegsetzen, sondern muss sich darüber im Klaren sein, dass die sprachliche Benennung, wie Bourdieu sagt,

„über die Durchsetzung einer mehr oder weniger autorisierten Vorstellung von der sozialen Welt die Gestaltung der Realität eben dieser Welt beeinflusst: Das Wort, und erst recht die Redensart, das Sprichwort und alle stereotypen oder rituellen Ausdrucksformen sind Wahrnehmungsprogramme, und die verschiedenen mehr oder weniger ritualisierten Strategien des täglichen symbolischen Kampfes gehen, genau wie die großen Kollektivrituale des Ernennens, oder, deutlicher noch, der Zusammenprall der Vorstellungen von Gegenwart und Zukunft im eigentlichen politischen Kampf, mit einem bestimmten Anspruch auf symbolische Autorität einher, auf die sozial anerkannte Macht, eine bestimmte Vorstellung von der sozialen Welt, das heißt von ihrer Gliederung, durchzusetzen.“ (ebd., S. 72)

Emanzipatorische Sprachpolitik

Die heutige sprachkritische Sensibilität für performative Zuschreibungen nahm ihren Ausgang, wie gesagt, in den USA, doch griff sie bald auch auf Europa über: Gesellschaftlich benachteiligte oder unterdrückte Gruppen begannen sich gegen rassistische oder sexistische Benennungen zu wehren, gegen Bezeichnungen etwa, deren Konnotation Verachtung oder Geringschätzung, möglicherweise sogar Hass transportierte. Für solche sprachlichen Abwertungen kreierte die amerikanische Linke den Ausdruck hate speech, also aggressives, aktiv diskriminierendes, hass- oder ressentimenterfülltes Sprechen. Viele solcher von hate speech betroffenen Gruppen setzten durch, die traditionellen Bezeichnungen durch selbst gewählte und wertneutrale, historisch noch unbelastete zu ersetzen. Das gilt für die afroamerikanische wie für die hispanische Minderheit in den USA, für die amerikanischen Ureinwohner, in Europa für Schwarze und Nordafrikaner oder für die Zigeuner, die jetzt Sinti und Roma genannt werden wollen und sollen. Nur, nebenbei, allein die Juden, Kummer gewohnt, haben eine Umbenennung nicht erwogen, woraus einer der kürzesten Witze aus dem Schatz jüdischen Humors resultiert: „Papa! Der Goi hat Jude zu mir gesagt!“ – Nichtsdestoweniger führen wir Deutsche aus Scham über das, was wir den Juden angetan haben, heute ziemlich komische Verrenkungen aus, und ersetzen das Wort „Jude“ gern durch Verlegenheitsbezeichnungen wie „Bürger jüdischen Glaubens“, was die Sache nicht besser macht, zudem, weil es auch ungläubige Juden wie Henryk M. Broder gibt, die sich sicher kaum durch ihren Glauben charakterisieren lassen möchten.

Manchmal wirkt der sprachreinigende Umbenennungseifer tatsächlich etwas kurios und verkrampft; oft genug ist er aber dennoch durchaus plausibel motiviert. Ich gestehe, mich auch schon einmal über „Roma-und-Sinti-Schnitzel“ oder „Roma-und-Sinti-Musik“ lustig gemacht zu haben, aber natürlich ist es klar, dass der einst gedankenlos und unbeschwert verwendete Begriff „Zigeuner“ durch die Ausgrenzung und Verfolgung der so bezeichneten ethnischen Minderheit historisch kontaminiert ist. Was es mit solcher historischen Kontaminierung auf sich hat, erläutert die amerikanische Philosophin Judith Butler so:

Ein Name tendiert dazu, das Benannte festzuschreiben, es erstarren zu lassen, zu umgrenzen und als substantiell darzustellen. Er ruft eine Metaphysik der Substanz, der wohlunterschiedenen, singulären Arten von Seiendem in Erinnerung. (…) Offenbar haben die verletzenden Namen eine Geschichte, die im Augenblick der Äußerung aufgerufen und wieder gefestigt, jedoch nie ausdrücklich erzählt wird. Es geht nicht einfach um die Geschichte ihres Gebrauchs in bestimmten Kontexten und zu bestimmten Zwecken. Es geht vielmehr darum, wie diese Geschichten durch den Namen gleichsam eingesetzt und still gestellt werden. Der Name besitzt also eine Geschichtlichkeit,  in dem Sinne, dass seine Geschichte in den Namen selbst eingezogen ist und seine aktuelle Bedeutung konstituiert. Seine Geschichtlichkeit ist die Sedimentierung und Wiederholung seiner Gebrauchsweisen, die zum Bestandteil des Namens selber geworden sind, eine Sedimentierung und Wiederholung, die erstarren lässt und dem Namen seine Kraft verleiht.“ (Judith Butler, „Haß spricht. Zur Politik des Performativen“, S. 56, 57-58)

Wenn sich ethnische, sexuelle oder sonstige Minderheiten gegen zuschreibende Benennungen und Bezeichnungen wehren, in denen sich eine Geschichte der Verachtung, Ausgrenzung oder Verfolgung sedimentiert hat, ist das ein legitimes sozialpolitisches Anliegen und ein sprachpolitischer Bestandteil des Kampfes um Emanzipation und gesellschaftliche Gleichberechtigung. Oft ging dieser Kampf schlicht darum, diffamierende Fremdbezeichnungen durch Eigenbenennungen zu ersetzen, so bei den Sinti und Roma oder den früher sogenannten Eskimo durch Eigenbezeichnung Inuit; bei anderen wurden Bezeichnungen geschaffen, die der historischen Realität besser Rechnung tragen, so bei den kanadischen Indianern, die jetzt „First Nations“ heißen, oder den amerikanischen Ureinwohnern, die gegenwärtig zumeist „native Amerikans“ genannt werden, sofern man nicht den jeweiligen Stammesnamen verwendet.

Wir Deutschen sind, aufgrund unserer jüngeren Geschichte, besonders sensibilisiert, wenn es um den Gebrauch historisch kontaminierter Bezeichnungen geht; Viktor Klemperers „LTI“ („Lingua Tertii Imperii“ = „Die Sprache des III. Reichs“) oder Dolf Sternbergers „Wörterbuch des Unmenschen“ haben sich schon frühzeitig mit der pervertierten Sprache der Nazis befasst und entsprechende, kritisch sensibilisierende Vorarbeit geleistet, doch erst in der Gegenwart scheint der Kampf zur Ent-Nazifizierung der Sprache so richtig in Fahrt zu kommen. Die Liste der Wörter, die man nicht mehr sagen darf, scheint immer länger zu werden. Darauf komme ich noch zurück.

Der Kampf um die symbolische Macht

Selbstverständlich geht es dabei um mehr als um die sprachliche „Bewältigung“ und „Wiedergutmachung“ historischer Verbrechen, die man ja nicht rückgängig machen, sondern nur voll Scham betrauern kann. Im öffentlichen Diskurs, der sich in den Medien abspielt, tobt vielmehr ein beständiger sprachpolitischer Kampf verschiedener Machtgruppen um die symbolische Autorität der Zuschreibungen und der Benennungen, mit denen versucht wird, politische Realitäten zu schaffen, zu festigen oder zu verändern. Dieser Kampf ist keine Ausnahme, sondern der Normalzustand. Die Frage, „was man sagen darf“, ist niemals endgültig entschieden – sie ist eher Gegenstand eines anhaltenden, immer wieder neu sich entzündenden Kampfes und spiegelt die historischen Wandlungen des öffentlichen Bewusstseins wieder. Wer bestimmt, „was man sagen darf“, gewinnt Macht über die soziale und politische Realität und die Art, wie sie wahrgenommen wird. Ein Großteil symbolischer Politik besteht im Kampf um öffentliche Diskurshoheit und Deutungsmacht. Es handelt sich also keineswegs nur um Listen verbotener oder unangemessener Worte, es geht, unausgesprochen, letztlich um die diskursive Macht, das öffentliche Sprechen autoritativ zu regulieren und damit die öffentliche Wahrnehmung bzw. Konstruktion sozialer Realität steuern zu können. Interessensgruppen betreten das Feld des öffentlichen Diskurses, um Machtansprüche zu stellen und zu festigen, dabei ihre eigene Wahrnehmungsweise als natürliche und vernünftige zu etablieren und ihre Sprach-Codes als verbindlich zu installieren.

Ein mehr oder minder beliebiges, bestimmt kontroverses Beispiel: Seit einiger Zeit versuchen islamische Verbände gemeinsam mit deutschen Sympathisanten, eine neue Sprachregelung durchzusetzen, der zufolge man jedwede Kritik am Islam als „Islamophobie“ zu verstehen habe, die wiederum mit „Antisemitismus“ gleichzusetzen sei. Eine „Phobie“ ist aber nun schlimmstenfalls eine therapiebedürftige seelische Erkrankung; Antisemitismus eine Spielart des Rassismus, die gerade in Deutschland den, der ihrer überführt wird, mit einiger Sicherheit ins gesellschaftliche Abseits stellt. Die polemische Kombination von Medikalisierung und unterschwelliger faschistischer Konnotierung zielt erkennbar darauf ab, die demokratische Rede- und Meinungsfreiheit, die ja durchaus auch das Recht auf freie Religionskritik einschließt, zu untergraben, Kritiker einzuschüchtern und ein Klima der Diffamierung zu schaffen, das mit den Idealen einer aufgeklärten säkularen Gesellschaft nicht zu vereinbaren ist. Welcher vernunftbegabte Mensch möchte sich schon das Stigma des unbelehrbaren, Nazi-affinen „Rassismus“ anheften lassen – lieber schweigt er dann im Zweifelsfalle und hält mit kritischen Anmerkungen hinterm Berg. An diesem Punkt schlägt emanzipatorische Sprachpolitik in ideologische Repression um, die umso schwerer zu bekämpfen ist, als sie von vielen als sich „links“ oder „liberal“ verstehenden Medienmächten unterstützt wird, die anstelle von Sachargumenten mit plakativen politischen Zuschreibungen arbeiten.

Dieses Beispiel verdeutlicht einen aktuell immer häufiger zu beobachtenden Konflikt: Auf der einen Seite steht das hohe Verfassungsgut der Rede- und Meinungsfreiheit, auf der anderen Seite die prinzipiell legitime sprachpolitische Intention gesellschaftlicher Gruppen, das eigene Selbstbild und die damit verbundenen Sprachregelungen als verbindlich für die Gesamtgesellschaft durchzusetzen. Problematisch ist dies nicht nur als juridischer Konflikt zweier hoher Rechtsgüter, die gegeneinander abzuwägen sind. Im politischen Diskurs drohen legitime Kämpfe um nicht-diskriminierende Zuschreibungen und Benennungen faktisch nicht selten in ideologische und tendenziell anti-demokratische Versuche der Bevormundung und der öffentlichen Zensur umzuschlagen. Dies ist gar nicht immer Schuld der für das eigene Selbstbild kämpfenden Minderheiten; manchmal hängt der anti-freiheitliche Impuls auch mit dem sprichwörtlich deutschen Übereifer zusammen, das Kind mit dem Bade auszuschütten und sich als wackerer Anti-Rassist gerade dort zu profilieren, wo gar kein Rassismus vorliegt.

Wenn ich beispielsweise heute jemanden spöttisch als „Kümmeltürke“ bezeichnete, hätte ich wahrscheinlich schnell die integrationspolitische Linke und mit Sicherheit eine Reihe obligatorisch beleidigter türkischer Migranten-Verbände gegen mich aufgebracht. „Kümmeltürke“ – ist das nicht mindestens so schlimm wie „Geld-Jude“, „Kameltreiber“ oder „Zigeunergesindel?“ Nein, ist es eben nicht; der Ausdruck stammt aus der Studentensprache des 19. Jahrhunderts und bezeichnet ursprünglich einen Studenten der Universität Halle, der aus der dortigen Region stammte. Um Halle herum wurde damals nämlich viel Kümmel angebaut, und als „Türkei“ wurden gern deutsche Landstriche bezeichnet, die trostlos und wenig erbaulich waren. Ein „Kümmeltürke“ ist also ursprünglich ein provinzielles Landei aus der sächsisch-anhaltinischen Provinz, für die Herr Erdoğan gar nicht zuständig ist, selbst bei großzügigster Auslegung seiner Kompetenzen.

Bestimmt gehört auch das Verb „etwas türken“ oder „einen Türken bauen“ mittlerweile auf die Liste brisanter Wörter, die der Duden mit Warnhinweisen versieht. Aber auch hier wäre jede Anti-Diskriminierungs-Entrüstung verfehlt. Der Ausdruck stammt aus der Militärsprache des 17. Jahrhunderts, als europäische Heere bei ihren Manövern oft Schießfiguren aus Pappe benutzten, welche, nach damaliger Bedrohungslage, eben Türken darstellten. Einen Türken bauen hieß also schlicht, einen Pappkameraden aufzustellen, und dies später auch im übertragenen Sinne – pikanterweise meinte der Ausdruck „etwas türken“ auch, die virulente Türken-Angst zu schüren, um höhere Heeressteuern zu rechtfertigen. Dem türkischen Volk in toto charakterliche Unzuverlässigkeit zu unterstellen gehört indessen keineswegs in den semantischen Bereich des Wortes.

Ich erwähne solche Kuriosa nicht, um mich über die Sprachkritik der political-correctness-Bewegung lustig zu machen, sondern ich möchte auf etwas Grundsätzlicheres hinaus: Nicht immer ist nämlich ein gesellschaftlicher Konsens darüber zu erzielen, was ein herabsetzender, diffamierender oder diskriminierender Begriff ist und was nicht. Gibt es hierfür objektive Kriterien? Wer, wenn nicht schlicht die diskursive, symbolische Machtkonstellation, entscheidet darüber? Gut, über manche Bezeichnungen ist ein Konsens schnell erzielt – niemand wird leugnen, dass Bezeichnungen wie „Krüppel“ oder „Sozialschmarotzer“ diffamierende Bezeichnungen darstellen, welche die Macht besitzen, Minderheiten auszugrenzen. – Schillernder schon ist der Begriff „schwul“ für die zumeist männliche homosexuelle Minderheit. War diese Bezeichnung zunächst stark negativ konnotiert und denunzierend, avancierte sie später zur stolz und selbstbewusst übernommenen Selbstbezeichnung der Homosexuellen-Bewegung, um dann wiederum, auf unseren Schulhöfen, zum nicht unbedingt sexuell konnotierten Schimpf- und Abwertungswort für alles Mögliche zu verkommen. – Gänzlich unübersichtlich wird die Lage, wenn sich, was vorkommen soll, eine gesellschaftliche Gruppe durch Bezeichnungen beleidigt fühlt, die von der Mehrheit der Gesellschaft als legitim kritische Zuschreibung toleriert wird.

Dazu gehört ein weites Feld ethnischer und religiöser Zuschreibungen, die schon immer für politischen Zündstoff gesorgt haben. Hier finden wir die zahllosen abwertenden Bezeichnungen als fremd empfundener Nachbarn, die man mit dem Fachterminus „Ethnophaulismen“ nennt; „Kraut-, Frosch- und Spaghetti-Fresser“ sind hier zuhause, „Kanaken“, „Langnasen“, „Kameltreiber“, „Ziegenficker“, „Kartoffeln“ usw. Nicht immer fühlt sich die so bezeichnete Volksgruppe durch solche Schimpfnamen beleidigt. Wenn Amerikaner uns „Krauts“ nennen oder die Briten „Huns“ (= Hunnen), betrifft uns das nicht mehr besonders. Aber sicher kann die spezifische Ehrempfindlichkeit und Beleidigungsbereitschaft der jeweilig bezeichneten Gruppe auch nicht der alleinige Gradmesser dafür sein, was eine angemessene, „politisch korrekte“ Bezeichnung ist, und was nicht. Wenn eine Ethnie oder Glaubensgemeinschaft sich selbst als „auserwähltes Volk Gottes“ bezeichnet, müssen wir das in der Außenbezeichnung nicht unbedingt ratifizieren. Wer aber richtet dann über Angemessenheit und politische Korrektheit? Das allgemeine Volksempfinden? Der Staat? Die medialen Meinungsführer? Das wäre gleichermaßen unrealistisch.

 Strategien der Re-Signifizierung

Wenn es aber, von dem stets brüchigen und fragwürdigen allgemeinen Konsens abgesehen, keine allerhöchste Instanz oder Autorität gibt, die als oberster Diskurspolizist darüber richtet, „was man sagen darf“, bleibt die Frage im Einzelfall offen, und das heißt nichts anderes als: umkämpft. Wo eine oberste Autorität fehlt – und ihre Abwesenheit ist durchaus wünschenswert! –, erhebt sich allerdings um so schärfer die Frage, welche Möglichkeiten es gibt, diskriminierende oder diffamierende Sprachspiele zu bekämpfen, ohne darüber zu vergessen, dass Rede- und Meinungsfreiheit eine Säule der demokratischen Gesellschaft ist, ohne die es auch keine freie Auseinandersetzung über sprachpolitische Fragen gäbe. Wörter lassen sich nicht verbieten. Wer dies versuchte, und sei es informell und durch medialen Druck, erzeugt leicht das Gegenteil von dem, was er beabsichtigt. Schon die halb-offiziösen Wörter-Verbote, die wir heute haben – welche die Duden-Reaktion veranlassen, seit 2004 ihren Wörterbuch-Ausgaben eine Liste „brisanter“ Wörter beizugeben, evoziert, wie wir am begeisterten Publikum von Serdar Somuncu sehen, eine geheime Lust am Verbotenen – die verba non grata graben sich gerade durch ihre Verfemtheit um so unauslöschlicher ins Gedächtnis ein.  Die populistische Reaktion der BILD-Zeitung auf die Sarrazin-Debatte („Das wird man ja wohl noch sagen dürfen“) weist darauf hin, dass inoffizielle Rede-Verbote eher kontraproduktiv wirken können.

Eine effizientere, wenn auch nicht in jedem Fall gelingende Subversion diffamierender Begriffe und Zuschreibungen schlagen postmodern-dekonstruktivistische PhilosophInnen wie Judith Butler vor. Butler, die sich gegen die in den USA sogenannte hate speech wehrt, also das hasserfüllte, diffamierende Sprechen über Minderheiten angreift, hält gleichwohl nichts von Verboten: „Wenn man … diese Ausdrücke untersagt und unsagbar lässt, wird man sie damit möglicherweise festschreiben, ihre Macht, zu verletzen erhalten und mögliche Umschreibungen blockieren, die ihren Kontext und ihre Zwecke verschieben könnten.“  Mit anderen Worten, die bloße Unterdrückung ihres Ausdruckes wird latente, schwelende Vorurteile nicht auflösen, im Gegenteil, deren Expression wird erst recht zu einem lustbesetzten, „irgendwie befreienden“ Ereignis, das letztlich den diffamierenden Effekt nicht zum Verschwinden bringt, sondern weiter trägt, dessen Aussprache gelegentlich sogar positiv mit Lust besetzt. Um es allgemein und anthropologisch zu formulieren: Jedes Tabu und jedes Verbot weckt, ja, konstituiert das Begehren seiner eigenen Überschreitung. Die staatliche oder informell mediale Schaffung eines sprachlichen Bezirks verbotener Wörter erreicht nicht das Intendierte. Sie führt zuletzt dazu, das unausgesprochene Ressentiments im Verborgenen, im stummen Untergrund der berühmten schweigenden Mehrheit, weiter schwelen und dort politisch infektiös werden können. Butler empfiehlt daher eine andere Form kritischer Sprachpolitik.

Ihre Strategie trägt den Namen Re-signifizierung. Hinter diesem Begriff verbirgt sich ein elegant-listiges Vorgehen, bei dem der diffamierende Begriff, anstatt frontal bekämpft und zurückgewiesen zu werden, gerade im Gegenteil übernommen, aber mit einem neuen, positiven Sinn konnotiert wird. Neben dem bereits erwähnten Diffamierungsbegriff „schwul“ betrifft dies in der jüngeren Vergangenheit zum Beispiel die Bezeichnungen „punk“ und „trash“. Beides bezeichnete ursprünglich auf aggressiv pejorative Weise den „Abschaum“, den „Dreck“, „Müll“ und „Abfall“, kurz: den kulturlosen, bildungsfernen, sozial perspektivarmen „Bodensatz der Gesellschaft“.

Die so bezeichneten und verächtlich gemachten Gruppen „resignifizierten“ das Schimpfwort auf grandiose Weise, d. h. stellten es selbstbewusst-ironisch in einen neuen, positiv besetzten Kontext und verwendeten es nun ihrerseits als Emblem zur affirmativen Selbstbezeichnung. So wurde aus dem „Punk“ am Ende eine hoch angesehene Strömung der Pop-Kultur und „Trash“ zu einem auch in „hochkulturellen Kreisen“ akzeptierten Genre-Begriff. Der Schimpf-Name wurde hier also nicht gebraucht, sondern zitiert, was bedeutet, in einen neuen Bedeutungshorizont überführt, als Zeichen umgedeutet, eben „re-signifiziert“. Solche Vorgänge der Re-signifizierung von vorurteilsbeladenen Zuschreibungen finden wir in Deutschland z. B. bei dem deutsch-türkischen Schriftsteller Feridun Zamoğlu, der in seinen frühen Werken die „Kanak-Sprach“ rehabilitierte oder bei dem erwähnten Serdar Somuncu, der sich stolz als „Deutsch-Kanake“ bezeichnet. In beiden Fällen wurden Diffamierungsbegriffe ironisch übernommen und, in einem veränderten Kontext, mit neuen, positiven Konnotationen versehen. Die Raffinesse dieser Strategie besteht darin, dass der alte, historisch kontaminierte, negative Bedeutungshorizont sichtbar bleibt, durchscheint, also nicht etwa geleugnet oder vergessen wird, und dennoch in seinem neuen situativen Zusammenhang die diskriminierende Gewalt verliert.

Die Wirkungsmacht solcher Strategien, so spannend manche ihrer Ergebnisse sich ausnehmen, ist jedoch prinzipiell auf Einzelfälle begrenzt. Die Sprache als ganze lässt sich nicht dekontaminieren und „politisch säubern“, denn die wertende, typisierende Abstraktion ist das unvermeidliche Funktionsmerkmal ihrer Begriffsbildung. Eine „gerechte“ und von jeder Wertung bereinigte, der historischen Belastung entkleidete Sprache, wie sie manchen Aktivisten der political correctness vorschwebt, ist, im schlechtesten Sinne des Wortes, eine Utopie. Ihre Verwirklichung wäre wahrscheinlich gleichbedeutend mit der Zerstörung des Sprechens überhaupt. Um dieses Problem zu umreißen, möchte ich auf die eigentümliche Karriere eines politischen Kampfbegriffes verweisen, der in aktuellen Diskursen eine fast übermäßige Bedeutung gewonnen hat – der Begriff des „Rassismus“ nämlich.

Rassismus ohne Rassen?

Ursprünglich ist dieser Begriff relativ scharf umrissen gewesen. Er bezeichnete, im Rückblick vor allem auf die Geschichte des Antisemitismus, eine in der Neuzeit entstandene Ideologie, die auf einer biologistischen Vorstellung von der Existenz höher- und minderwertiger Menschenrassen aufbaut und damit die Ausgrenzung, Unterdrückung, Verfolgung und Ausrottung ganzer Ethnien rechtfertigte, die angeblich zum Nutzen höherer „Herrenrassen“ zu erfolgen hatte. Die die Sklaverei legitimierende Auffassung von der angeblichen Höherwertigkeit der „weißen Rasse“ gegenüber den schwarzen Völkern Afrikas sowie die zu Verfolgung und Völkermord führende Behauptung der „Bedrohung“ der „arischen Herrenrasse“ durch die jüdische Minderheit in Europa bilden die beiden schlimmsten, verheerendsten und menschenfeindlichsten Giftblüten dieses Rassismus, der sich Ende des 19., Anfang des 20. Jahrhunderts systematisierte und sich dabei ein pseudowissenschaftliches, biologisch-anthropologisches Gepränge gab. –

Einen „vorwissenschaftlichen“, pragmatischen Rassismus avant la lettre hat es natürlich schon immer gegeben. Überall, wo Eroberervölker in fremde Territorium einfielen, um die dort lebende, indigene Bevölkerung zu unterdrücken, auszubeuten und zu unterwerfen, wurde diese als angeblich inferior und minderwertig deklariert. Dies gilt für die autochthone Bevölkerung Indiens genauso wie für die indianischen Kulturen Nord- und Südamerikas oder die Aborigines in Australien. Die vorgängige Diffamierung der zu unterwerfenden Völker als „Barbaren“, „Kaffern“, „Rothäute“, „Wilde“, „Heiden“ oder „Ungläubige“ usw. gehört seit jeher zum Inventar imperialistisch-kolonialistischer Gewalt.

Dass in diesem Sinne rassistisch kontaminierte Begriffe, in denen sich Hass und Verachtung gegenüber einer „rassisch“, ethnisch oder kulturell definierten Gruppe sedimentieren, bekämpft werden und ihr öffentlicher Gebrauch geächtet wird, scheint legitim und vernünftig, wenngleich wir im Hinterkopf behalten sollten, dass die nachträgliche symbolisch-politische Korrektur der Begriffe das historische Geschehene nicht ungeschehen macht. Mögen wir den Begriff „Zigeuner“ hinfort nicht mehr verwenden – das Leid, das dieser Volksgruppe in der Nazi-Zeit angetan wurde, ist damit nicht rückwirkend aus der Welt geschafft. Es waren trotz aller sprachlichen Reinigungszwänge eben die Juden, die Zigeuner, die als „slawische Untermenschen“ diffamierten Völker des Ostens, die zu Millionen in deutschen KZs oder von SS und Reichswehr ermordet wurden. In dieser Hinsicht ist der Rassismus in all seiner Unmenschlichkeit und völkermörderischen Konsequenz eine historische Tatsache, um deren Aufarbeitung und Verständnis wir uns bemühen.

In den letzten Jahren nun hat der Ausdruck „Rassismus“ jedoch eine extreme, und wie ich persönlich finde, problematische Ausweitung erfahren, die auf den Begriff „Rassismus ohne Rassen“ gebracht wird. Eine einflussreiche Strömung der zeitgenössischen Soziologie und Politologie möchte den Begriff des Rassismus von seinen denkgeschichtlichen, d. h. biologistischen Wurzeln ablösen und auf jede wertend differenzierende Zuschreibung von Eigenschaften auf irgendeine gesellschaftliche Gruppe, sei sie nun ethnisch, kulturell, sexuell, religiös, sozial oder sonst wie definiert, ausweiten. Demzufolge wäre es bereits „Rassismus“, wenn man irgendeiner beliebigen gesellschaftlichen Gruppe – Frauen, Behinderten, Homosexuellen, Migranten, Kindern, Armen etc. – überhaupt kollektive Eigenarten irgendwelcher Art zuschriebe, ob diese nun als Wertungen intendiert seien oder nicht. Mag diese Auffassung im strengen Rahmen theoretische Wissenschaft noch irgendwie hingehen, wird sie in der Praxis des politischen und soziokulturellen Diskurses rasch zur Absurdität, und, schlimmer noch, zur ideologischen Waffe. Nicht ohne List wird dabei eine sonderbare Art ultra-radikaler Nominalismus vertreten, demzufolge es in der gesellschaftlichen Realität nur Singularitäten gäbe, und schon die Konstruktion von Kollektiv-Identitäten per se eine Versündigung an den Menschenrechten bedeute.

Einer Ethnie bestimmte „Nationaleigenschaften“ zuzuschreiben, vor allem natürlich negativ besetzte, wäre demnach also bereits „rassistisch“. Seltsamerweise sind es oft die gleichen Menschen, die ständig grübeln, was eigentlich „deutsch“ sei, die empört aufschreien, wenn etwas als „typisch türkisch“, „typisch italienisch“ oder, Gipfel des Grauens, als „typisch jüdisch“ bezeichnet wird. Offenbar haben die Juden durch unsere Verfolgung das Recht auf einen ethnischen Phänotyp verloren – sie müssen ununterscheidbar werden, damit sie vor unserer Diskriminierung geschützt sind. Diesen besinnungslosen Nominalismus kann man täglich am Werk sehen.

Erhebt sich eine Kritik z. B. an der Repräsentation des Islam in Deutschland, heißt es sofort empört: „DEN Islam gibt es ja gar nicht!“ Wird über die Integrationsbereitschaft unterschiedlicher ethnischer Migrantengruppen diskutiert, kommt unverzüglich mit Blaulicht die politisch korrekte Diskuspolizei, um uns darauf hinzuweisen, „DIE Türken“ oder „DIE Araber“ existierten „so“ gar nicht, – und diese nicht-existente Gruppe mit irgendwelchen kollektiven Zuschreibungen zu belegen sei von vornherein „rassistisch“. Ob die Diskurs-Polizisten damit jenen einen Gefallen tun, die sie schützen wollen, sei dahingestellt. Wollen sie damit sagen, es gäbe keine türkischen Nationaleigenschaften? Und irgendetwas allen Muslimen Gemeinsames existiere nicht? Das ließe sich kaum ernsthaft behaupten – es wäre auch anmaßend gegenüber Minderheiten, die sich doch selber gerade durch ihre ethno-kulturellen oder religiösen Eigenheiten definieren und aus dieser Selbstdefinition ihre besondere Identität beziehen! Identitätspolitik ist eine komplexes Geflecht von Strategien zur Aushandlung gegenseitiger Anerkennung – besonders heikel wird es deshalb, wenn Apostel der politischen Korrektheit diese Identitätspolitik stellvertretend für Andere betreiben wollen. Ich wäre neugierig, was Ministerpräsident Erdoğan, der lautsprecherische Bannerträger und Beschwörer des Türkentums, antworten würde, würde ihm von grün-linken deutschen Meinungsführern vorgehalten, es gäbe gar nichts „typisch Türkisches“, und wer das behaupte, sei ein Rassist. – Nun ja…

So gut gemeint solche Einwürfe gegen identifizierende Zuschreibungen sein mögen, sie scheinen mir also doch sehr diskussionswürdig. Ich persönlich sympathisiere selbst durchaus auch mit dem Nominalismus, d. h. auch ich bin überzeugt, dass Allgemeinbegriffen und Kollektiv-Nomina in ontologischer Hinsicht keine reale Existenz zukommt. Es handelt sich dabei um menschengemachte, also immer im gesellschaftlichen Raum vorgenommene begriffliche Abstraktionen. – Ich werde gewiss in meinem Leben niemals realiter einem „Hund“ begegnen, immer nur Pudeln, Doggen und Möpsen, und auch denen streng genommen nie, sondern immer nur individuellen Vertretern der Familie der Canidae mit Namen Rocko, Fiffi, Waldi und Tyson. Doch auch wenn es „den“ Hund nicht gibt, werde ich deswegen kaum Kommunalpolitikern verwehren können, über die Hundesteuer zu debattieren. Ich habe auch noch nie gehört, dass ein Hundebesitzer die Entrichtung der Hundesteuer mit der Begrünung verweigert hätte, „der Hund“ existiere ja gar nicht.

Selbstredend gibt es auch nicht DEN Hartz4-Empfänger, DIE kinderreiche Familie oder DIE Arbeitslosen. Auf der ontologischen Ebene gibt es nur Individuen und persönliche Schicksale. Dennoch wird man im politischen Diskurs sicher nicht umhin kommen, Kollektiv-Nomina zu bilden und zu verwenden, wenn man über sozialpolitische Reformen streitet. Jedesmal, wenn eine gesellschaftliche Gruppe kollektiv angesprochen wird, umstandslos „Rassismus“ zu schreien, ist nicht nur absurd, es verwässert den Begriff des „Rassismus“ auch ins Unscharfe und Verschwommene und nimmt ihm jede kritische Potenz. Das blinde, undifferenzierte und unreflektierte Herumfuchteln mit solchen politischen Kampfbegriffen verhindert m. E. darüber hinaus genau das, was es angeblich befördern soll: eine freie, sachbezogene politische Debatte.

 Gibt es eine „politisch korrekte“ Sprache?

 Was die politische Sprachkritik im Namen der political correctness angeht, gibt es m. E. zwei Aspekte, die besonders einer sprachphilosophischen Diskussion bedürfen.

 1.) Der erste Aspekt betrifft das Verhältnis von Sprache und gesellschaftlicher Wirklichkeit. Letztere ist zweifellos sprachlich – oder diskursiv – verfasst, und das bedeutet, dass sprachliche Zuschreibungen und Benennungen in beträchtlichem Maße dazu beitragen, soziale Realität zu konstruieren; diffamierende Benennungen, wieder und wieder wiederholt und re-zitiert, üben politische Gewalt aus und können dazu beitragen, Gruppen in ihrem Status herabzusetzen, auszugrenzen und allgemeiner Verachtung preiszugeben, wogegen sich zu wehren mehr als legitim ist. Auf der anderen Seite ist aber vor dem Umkehrschluss zu warnen, eine „bereinigte“, „gerechte“, „nicht-diskriminierende“ Sprache, wenn es sie denn gäbe, sei bereits in der Lage, automatisch eine bessere soziale Welt zu generieren. Allein dadurch, dass ich körperlich oder psychisch eingeschränkte Menschen nicht mehr „Krüppel“ oder „Idioten“ nenne, sondern höflich „Menschen-mit-Behinderung“, hat sich an deren Lage, etwa ihren Chancen auf dem Arbeitsmarkt, noch rein gar nichts verändert.

In den USA wollte man im Furor der politisch-korrekten Sprachbereinigung bekanntlich sogar das Wort „Behinderung“ gänzlich ausmerzen und nannte eine Weile, ich weiß nicht, ob heute noch, Behinderte „physically“ oder „mentally challenged people“, körperlich oder geistig „besonders herausgeforderte Menschen“ also. Ein Blinder war demzufolge fortan nicht mehr blind, sondern „visuell besonders herausgefordert“. Ob durch diese Bereinigung ein einziger Sehbehinderter mehr eingestellt oder seine Beihilfe erhöht wurde, ist nicht bekannt. Auch das Augenlicht hat ihm die bereinigte Sprache nicht wieder gebracht.

Die Gefahr besteht meiner Beobachtung nach tatsächlich, dass im politischen Diskurs an die Stelle von diffamierenden Bezeichnungen Euphemismen treten, die eine reformbedürftige Situation eher beschönigen als klar umreißen. Ob ich einen Arbeitslosen, der zur  ARGE kommt, nun als Arbeitssuchenden, als Klienten oder gar als „Kunden“ bezeichne, ändert weder viel an seiner Lage noch erstattet es ihm seine Würde zurück, denn die ist ihm in erster Linie durch ein soziales Faktum, nämlich durch die Verweigerung einer sinnvollen Arbeit genommen, nicht so sehr durch eine entwürdigende Bezeichnung. Um es noch einmal zu wiederholen: Dass der soziale Status gesellschaftlicher Gruppen auch sprachlich konstituiert ist, bedeutet nicht, dass er sich durch sprachliche Umbenennung allein auch schon ändert. Das wäre sprachidealistisches Denken, wie es an den Rändern der intellektuellen Postmoderne hin und wieder in Erscheinung getreten ist. Dass sprachliche Diskurse eine mächtige Rolle bei der Konstruktion des Sozialen spielen, bedeutet keinesfalls, dass „alles Diskurs ist“, und man die materielle Welt der Praktiken, Institutionen und Klassenverhältnisse außer Acht lassen könnte.

2.) Der zweite Aspekt betrifft die fragwürdige Macht, den der Diskurs der Sprachreinigung selber ausübt. Ich persönlich halte sie für gefährlich, gebe aber gern zu, dass die von ihr ausgehende Gefahr je nach politischem Standpunkt unterschiedlich bewertet wird. Mir scheint sie recht real. Der Versuch, eine Art tugendhafte Idealsprache zu entwerfen und in öffentlichen Debatten durchzusetzen, hat, finde ich, nicht nur gelegentlich zu hysterischen Übertreibungen geführt, er schafft auch das schwer greifbare, aber durchaus spürbare Klima einer Art inoffiziellen Zensur. Erregte Sprach-Debatten darüber, was und wie man etwas „sagen darf“, überdecken und verdrängen dabei immer häufiger die offene und freimütige Erörterung politischer Missstände. Man wird, um auf dem Feld der heute gewählten Beispiele zu bleiben, kaum öffentlich über Fehler und Erfolge der deutschen Integrations- bzw. Migrantenpolitik diskutieren können, ohne zwischen verschiedenen Gruppen zu differenzieren und diese auch unterscheidend zu benennen.

Die öffentlichen Debatten erreichten meiner Meinung nach in dieser Hinsicht im vergangenen Jahr einen Niveau-Tiefpunkt, selbst in argumentationslogischer Hinsicht. Wenn ein Politiker, ob zu Recht oder Unrecht bleibe völlig dahingestellt, behauptet, in bestimmten sozialen Problembezirken gäbe es 70% Migranten türkischer oder arabischer Herkunft, die Integrationsdefizite besäßen, ist es doch wohl kaum sinnvoll, daraufhin wochenlang triumphierend Repräsentanten der anderen 30% vorzustellen, denen die Integration vorbildlich gelungen sei. Das ist doch keine Widerlegung, sondern gerade eine Bestätigung der inkriminierten These! Merkt das denn niemand?  Den Eiferern der politischen Korrektheit scheint es zumindest gar nicht aufgegangen zu sein. Wenn eine Gruppen-Zuschreibung als diskriminierend empfunden wird, muss man sich schon die Mühe machen, nachzuweisen, dass die begriffliche Konstituierung der Kollektiv-Nomina der Realität nicht entspricht, dass falsche Generalisierungen vorgenommen und dadurch  bestimmte definierte Gruppen verächtlich gemacht geworden seien. – Aber ich möchte nicht in die Untiefen politischer Tagesauseinandersetzungen geraten, deshalb an Ende noch etwas Grundsätzlicheres:

Ohne mich in psychoanalytische Fahrwasser begeben zu wollen, wiederhole ich, dass das ohne Begründung und Reflektion durchgesetzte Verbot, bestimmte Worte zu benutzen, diese eher mit einer Form von subversiver Lust besetzt. Das alte Dilemma des Verbotes besteht darin: Es konstituiert allererst die Lust und das Begehren, es zu überschreiten. Wörter zu verbieten, wir alle kennen das von den früher als „unanständig“ oder „schmutzig“ sanktionierten Wörtern, umgibt diese mit einer Art Aura, einer Verlockung und Verführung, sie trotz oder gerade wegen ihrer Tabuisierung zu benutzen. Was glauben Sie, warum Generationen von Pennälern geradezu zwanghaft die Schultoiletten-Wände mit Obszönitäten und Ausdrücken der Sexual- oder Fäkalsprache, oder, seit einiger Zeit auch gern mit Hakenkreuzen bekritzeln? Ist unser Nachwuchs derart sexistisch und neo-nazistisch? Wohl kaum. Die inkriminierten Wörter und Zeichen werden benutzt, eben weil dies verboten und geächtet ist, und der Sinn dieser Ächtung mit so viel unausgesprochenen, tabuisierenden Geheimnissen umgeben zu sein scheint, dass die provozierende Überschreitung des Verbots zur Herausforderung wird.

Wenn der eingangs erwähnte Serdar Somuncu auf der Kabarettbühne bis zum Überdruss „verbotene Wörter“ benutzt, stellt sich am Ende ein entmystifizierender Effekt ein: Die Tabu-Wörter und verbotenen Redensarten verlieren ihren Nimbus, ihre gewalttätige, magisch-aggressive Kraft, sie werden transparent und ihr Gebrauch allen Geheimnisses beraubt. Sie stehen am Ende als das da, was sie sind: traurige Relikte, sprachliche Zeugen einer verabscheuungswürdigen Praxis. Haben wir diese Praxis wirklich hinter uns gelassen? Dann brauchen wir auch keine Angst vor ihren sprachlichen Ausdrucksformen zu haben.

Judith Butler, als Jüdin, Intellektuelle, Frau, Feministin und Lesbierin vielfältigen diskriminierenden Bezeichnungen ausgesetzt, kommt in ihrem klugen Buch über hate speech dennoch zu folgendem Urteil: „Daß die Sprache ein Trauma in sich trägt, ist kein Grund, ihren Gebrauch zu untersagen. Es gibt keine Möglichkeit, Sprache von ihren traumatischen Ausläufern zu reinigen, und keinen anderen Weg, das Trauma durchzuarbeiten, als die Anstrengungen zu unternehmen, den Verlauf der Wiederholung zu steuern. (…) Schließlich ist jede Benennung durch einen Anderen traumatisch, weil diese Handlung meinem Willen vorausgeht und mich in eine sprachliche Welt versetzt, in der ich erst beginnen kann, meine Handlungsmacht auszuüben. In den fortwährenden Anrufungen des gesellschaftlichen Lebens wiederholt sich eine grundlegende Unterordnung… Ich habe einen bestimmten Namen erhalten, und weil ich einen bestimmten Namen erhalten habe, bin ich in das sprachliche Leben eingeführt worden: Das heißt, ich beziehe mich durch die Sprache, die andere mir gegeben haben, auf mich selbst (…) Die Bezeichnungen, die man uns beilegt, decken sich selten mit denen, die wir selbst wählen (Versuche, protokollarisch festzulegen, wie man uns nennen darf, scheitern in aller Regel). Doch diese Bezeichnungen, die wir nie wirklich wählen, machen das möglich, was wir weiterhin als ‚Handlungsmacht’ bezeichnen können, nämlich die Wiederholung der ursprünglichen Unterordnung zu anderen Zwecken, deren Zukunft zum Teil noch offen ist.

 Was man sagen darf, noch einmal

 Meine Damen und Herren,

mit meiner Schlussfolgerung am Ende versuche ich, diese zitierten Sätze zu interpretieren und zu erläutern, und kehre damit zu der Frage zurück, „was man sagen darf“. Ich persönlich habe darauf eine Antwort, wegen der Sie mich gern wahlweise als Anarchisten, Ultralinken, Neo-Konservativen, Rechten oder Neo-Nazi bezeichnen dürfen:  – Man darf ALLES sagen!

Verantwortlich einzustehen hat man für das, was man tut, indem man es sagt, und dies wiederum ist eine Frage der Kontexte, der diskursiven Situation, der Machtverhältnisse und dessen, was Butler die Wiederholung nennt. Wiederholung meint: Ich benutze Sprache, aber ich bin nicht ihr Schöpfer. Jeder Name, jede Zuschreibung, jedes Kollektiv-Nomen, das ich verwende, existiert bereits mit allen historischen Kontaminierungen, Sedimenten und Traumata; indem ich diese Sprachformen verwende, zitiere, ja re-zitiere ich sie immer schon. Oder, wie Judith Butler es ausdrückt: „Die Sprache, die das Subjekt spricht, (ist) konventionell und gleicht in diesem Sinne einem Zitat. Die juristischen Bemühungen, das verletzende Sprechen einzudämmen, neigen dazu, den ‚Sprecher’ als schuldigen Handlungsträger zu isolieren, so als stünde er am Ursprung dieses  Sprechens. (…) Tatsächlich ist der Sprecher gerade wegen des Zitatcharakters des Sprechens für seine Äußerungen verantwortlich. Der Sprecher erneuert die Zeichen der Gemeinschaft, indem er dieses Sprechen wieder in den Umlauf bringt und damit wiederbelebt. Die Verantwortung ist also mit dem Sprechen als Wiederholung, nicht als Erschaffung verknüpft.“ – Mit anderen Worten, es kommt bei dem Zitat auf Intention, Situation und Kontext an.

Wenn ich hier und jetzt etwa preußisch-schnarrend vom „französischen Erbfeind“ räsonierte oder mit überschnappender Stimme behauptete, „dörr Jude nömmt onserr Göltt, dörr Pole raupt onnserre doitschen Arbeitsplötze!“, – dann werden Sie das, aus der Kenntnis des Kontextes, wohl kaum als Statement zur Europapolitik wahrnehmen, und Sie werden auch nicht heimgehen und erzählen, ich hätte in meinem Vortrag gegen Juden und Polen gehetzt – was wegen meiner familiären Herkunft gleich doppelt unsinnig wäre –, sondern dies entweder als Mittel satirischer Ironie verstehen oder als deutlich selbstbezügliche, nämlich sich selbst entlarvende Unsinnigkeit, die die Dumpfheit nationalistischer oder rassistischer Vorurteile re-zitierend und re-signifizierend kenntlich macht. Die Wiederholung des Nazi-Sprachgerölls dient hier nicht zur Wiederbelebung, sondern zur Demaskierung und damit zugleich zur Entmystifizierung. Deswegen sind die Lesungen aus Hitlers Pamphlet, Goebbels’ Tagebüchern und Himmlers Briefen eben auch keine Werbung für den Nationalsozialismus; die Texte, dem Kontext brutaler Machtausübung und tobender Massenhysterie entzogen, gewissermaßen angstfrei ans Licht gebracht, ändern ihren Charakter – sind fungieren nur noch als ohnmächtig-schäumende, lächerliche und traurige Zeugnisse der Banalität des Bösen.

Darüber hinaus gestehe ich, ein altmodischer Anhänger des Liberalismus zu sein. Warum sollten wir Menschen verbieten, Unfug zu reden? Müssen wir denn Angst haben, der Unfug würde sofort wieder zur Massenbewegung? Eine solche Furcht wäre eher verräterisch, gäben wir damit doch zu, unserer eigenen Ent-Nazifizierung nicht recht über den Weg zu trauen. Ganz am Ende kann ich es mir daher doch nicht verkneifen, aus illustrativen Gründen ein ganz kurzes Wort zur sog. Sarrazin-Debatte zu sagen. Wenn ein deutscher Spitzenbeamter und Statistik-Freak in einem Buch seine stark fiskalisch und kameralistisch eingeengte Sicht auf die Sozialpolitik unseres Landes veröffentlichen möchte, darf er das tun. Das ist durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Wenn er dabei falsche Generalisierungen vornimmt, korrigiere man das öffentlich, nach Möglichkeit mit Sachargumenten. – Und warum sollte dieser Autor mit seiner ulkigen Vermutung, es gäbe vielleicht ein jüdisches Intelligenz-Gen, sich nicht öffentlich blamieren? Reichte es nicht, oder besser: Wäre es der allgemeinen Volksbildung nicht dienlicher, wenn man gelassen und ruhig darlegte, dass der Autor in diesem Falle rund 70 Jahre Diskussion und Forschung verschlafen hat? Statt in heller Aufregung, als stünde die braune Wiederergreifung der Macht vor der Tür, über „Rassismus“ zu lamentieren, sollte man schlicht richtig stellen, was da an Unsinn geäußert wurde. Das ist doch machbar, oder? Den dürren, etwas verknöcherten und bildungsbürgerlich-arroganten Räsonierer als „Rassisten“ an die Wand zu malen oder zu stellen, finde ich abwegig, denn es verharmlost die wahren und gefährlichen Rassisten dieser Welt; es verschafft seinem Diskurs einen Nimbus, den er nicht verdient.

Das Geniale am Konstrukt demokratischer Redefreiheit und dem Ideal einer freien, öffentlichen Debatte ist doch gerade, dass sie erlaubt, zum Vorschein zu bringen, was an Ressentiments, Vorurteilen und interessegeleiteten Irrtümern im Umlauf ist – nur so, wenn dies alles sein Gesicht zeigt, ist es auch möglich, ihm entgegen zu treten. Dem Ressentiment das Wort zu verbieten, ist eine unselige, kontraproduktive Praxis. Sie verdeckt mit einem Mantel des Geheimnisses, was in Wirklichkeit trivial und widerlegbar ist. Den um die Gerechtigkeit und absolute Neutralität des Diskurses ringenden Sprachreinigungskräften fehlt es da, meine ich, an Vertrauen in die Kraft des Korrektivs, das die öffentliche Debatte darstellt. Politische Demokratie und die Verwirklichung von Gleichheit, Brüderlichkeit und Freiheit kann nicht herbei geredet, aber noch weniger herbei geschwiegen werden. Ihre volle Verwirklichung bleibt ein Desiderat, das in der materiellen Realität zu verwirklichen ist, bei allem Respekt vor der Macht des Symbolischen. Im Streit um das „richtige“ Sprechen geht es um das richtige Tun – das sollte nicht vergessen werden und ich denke auch, dass man das sagen darf.

Ich danke Ihnen.


Lucius Annaeus Seneca (ca. 1 - 65 n. Chr.)

Seine Tollität Prinz Guido! Was man alles von ihm lernen kann! Das Geheimnis des Erfolges zum Beispiel: Nie, aber wirklich niemals darf dir irgend ewas peinlich sein: Entblöße dich als unterirdischer Ego-Krüppel, nerve deine Mitmenschen ohne Gnade und Rücksicht mit dummem Geschwätz, krähe den allerletzten populistischen Mist in die Mikrophone – aber stehe dazu! Finde dich selber grandios, dann tuts der Depp auf der Straße auch! Herr Dr. jur. Guido Hetzerwelle wird schon wissen, was es mit der „spätrömischen Dekadenz“ auf sich hat. Warum soll die sympathische Aknehackfresse aus dem Rheinland das denn nicht wissen? Er war doch auf dem Gymnasium, wenn auch nur als Klassenclown. Außerdem sieht er selbst ein bißchen aus wie Nero, oder wenigsten wie Blondie, Hitlers berühmter kruppstahlblauäugiger Pitbull-Pudel. Spätrömische Dekadenz! Da gings zu wie bei Hempels! Da aß man die Wurst ohne Brot, und das arbeitslose Pack fraß Kuchen! Da versoff man skupellos Oma ihr klein Häuschen, ernannte sein Pferd zum Senator, hofierte Hoteliers und Apotheker, und die dekadenten Politiker waren alle schwul! Ent-setz-lich! Genau fast wie heute!

Da nach Karl Kraus manche Sätze so falsch sind, daß nicht einmal ihr Gegenteil stimmt, habe ich mal in meinem Archiv gekramt und einen Vortrag hervorgeholt, der sich etwas präziser mit jener Zeit beschäftigt, mit den Verhältnissen unter dem brutalen Tyrannen Nero, und mit welcher Taktik man zu überleben versuchte. Im Mittelpunkt steht der berühmte Philosoph Lucius Annaeus Seneca, Lehrer, Mentor und zweitweilig politischer Stelltvertreter des Kaisers. Senecas stoische „Lebenskampfkunst“, eine subtile Defensivstrategie zur Bewältigung des Terrors und der Angst unter der Diktatur, ist noch heute spannend und aktuell. Daß man – gerade zur Zeit der „spätrömischen Dekadenz“ – Politiker und trotzdem intelligent, wenn nicht sogar weise sein konnte, Seneca bewies es…

Seneca.Neu